Achtung: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

  • Der Bundestag hat mal wieder ein neues Gesetz beschlossen, was aber noch bestätigt und veröffentlicht werden muss.

    Es betrifft den Checkout - soweit ich sehe, müssen ein paar kleine Änderungen im Checkout gemacht werden zBsp. die Buttonbezeichnung...

    Vorallem die Folgen beim nicht einhalten finde ich sehr bedenklich:

    5. Folgen bei der Nichteinhaltung der „Button“-Regelung
    An eine Nichteinhaltung der Pflichten aus § 312g Abs. 3 BGB n.F. knüpft der Gesetzgeber schwere Folgen:

    „…Erfüllt der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 nicht, kommt ein Vertrag insgesamt nicht zustande; der Unternehmer kann vom Verbraucher das Entgelt nicht verlangen. Fehlt es also an einer ausdrücklichen Bestätigung nach Absatz 3 Satz 1 oder ist im Falle des Absatzes 3 Satz 2 die Schaltfläche für die Bestellung nicht den Anforderungen entsprechend beschriftet, kommt es zu keinem Vertragsschluss. Diese scharfe Rechtsfolge lässt sich damit begründen, dass diese Vorschrift eine vergleichbare Schutzwirkung wie eine Formvorschrift hat.. .“

    Die Beweislast dafür, dass der Unternehmer seine Pflicht aus § 312g Abs. 3 erfüllt hat, trägt der Unternehmer. Er muss im Streitfall beweisen, dass die Bestellsituation im Zeitpunkt der Bestellung den gesetzlichen Anforderungen entsprach.


    Hier der Link zum Händlerbund Artikel

    http://www.onlinehaendler-news.de/2012/03/07/ach…-button-losung/

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das nur im B2C Bereich, der B2B Bereich sollte laut der Formulierung

    " zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher " davon nicht betroffen sein.

    Schwein gehabt :)

    @admins Denkt also bitte an die B2B Händler, bevor Ihr eine allgemeine Lösung im System integrieren wollt

  • Technisch ist da nix zu machen, ihr müsst halt die Produkte ordentlich auszeichnen und die AGB korrekt verfassen. Die wird ja im Checkout angezeigt. Evtneulle muss hier nur der Bestellbutton in der Sprachdatei geändert werden. Hier meine ich den punkt 4.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Ich denke schon das da technisch gesehen einiges angepasst werden muss.

    Ich habe mir gerade das Whitepaper vom Händlerbund angesehen:
    http://www.haendlerbund.de/images/pdf/new…-whitepaper.pdf

    So sollte z.B. die Kurzbeschreigung für die wesentlichen Produktmerkmale verwendet werden, denn diese müssen dann immer mit angezeigt werden. Also im Warenkorb, "Bestellung aufgeben"-Seite usw..
    Der Button "zur Kasse" und "Bestellung bestätigen und abschicken" wird dann wohl mit "kostenpflichtig bestellen" beschriftet sein und vor allem immer sichtbar sein müssen. Vielleicht kann ja der Button "zur Kasse" so bleiben. Da wird der Kauf ja noch nicht endgültig ausgelöst.

    Jedenfalls im Whitepaper wird der xtCommerce als Beipiel genommen. Das passt ja um sich ein Bild zu machen. Es ist alles machbar.

  • Der Support wird mit dem QF10 den Button umbenennen :) Lässt sich aber sehr einfach in der lang/german/german.php selber machen:

    Einfach nach 'IMAGE_BUTTON_CONFIRM_ORDER' suchen und dort 'Zahlungspflichtig bestellen' als Wert eintragen.

    Hinweis: Trusted Shops bemängelt das zur Zeit noch nicht, also gibt es auch keinen Grund zur Panik! Die Vorzertifizierung ist so gut wie durch. Mehr in Kürze. Da kommen noch ein paar kleine Änderungen im QF10, was die seit neuesten halt wieder zu bemängeln haben ;)

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Es gibt wieder was Neues zu der "Button Regelung"

    http://www.onlinehaendler-news.de/2012/05/24/ach…-button-losung/

    So wie ich das verstehe müssen sämtliche Kosten (auch Kosten von Dritten) die bei einem Kauf entstehen direkt mit dem Button angezeigt werden.

    zBsp. bei Post/DHL Nachnahme - hier müssen auch die 2 € die von der Post/DHL direkt berechnet werden bei der Bestellung mit ausgewiesen werden.

    Nur wie sieht es mit Zollgebühren in die Schweiz aus, muss man die auch mit ausweisen?

    Also ehrlich mal, unsere Abgeordneten sollten sich mal eine Pause gönnen. Aller paar Wochen etwas neues - die Zeit dafür kann ich viel besser verwenden, als ständig solche Anpassungen zu machen.

  • Wir hatten ja vor Kurzem schon die Disskussion. Wir haben im QF10 schon einiges umgesetzt. Drin ist, Button umbenannt, und beim Checkout werden die Kurzbeschreibungen der Produkte jetzt auch angezeigt.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Wie gesagt, das haben wir jetzt in der v2.2 komplett umgesetzt. Für die v2.1 mache ich noch mal das gleiche Spiel, kann aber noch 1-5 tage dauern ;)

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Pünktlich zum 01.08.2012 war eine Bestellung der Verbraucherschutzzentrale München eingegangen. Na mal abwarten, ob die was zum Meckern gefunden haben. Mich würde nur mal die rechtliche Lage interessieren. Da ja nun ein Button " kostenpflichtig bestellen " vorliegt, hat der Kunde ja eingentlich das Gerät gekauft :-). Natürlich haben die keinen Vermerk ala " Achtung nur eine Testbestellung " vermerkt. Auch eine Telefonnummer wurde nicht hinterlegt, nur das typische 0123 - 456789. Da wir keine Verbraucher beliefern, haben wir ja eigentlich nichts zu befürchten.

    Aber recht haben und recht bekommen sind ja nun leider zwei verschiedene Paar Schuhe in Deutschland.

    Greetz pq

  • ich hab ähnliches in 2 unserer Shops gehabt (auch einmal b2b-only), denke aber nicht, dass es sich tatsächlich um irgendeine Verbraucherschutzzentrale handelt sondern eher ein ´Mitbewerber mit zuvel Zeit.. Käsedaten und was wollten die damit denn erreichen ? ich würd fast wetten, dass bei denen keiner von was wüßte wenn man mal nachfragt.

  • Ja, so sind die Brüder. War ja fast zu erwarten, dass die Anwälte ganz gierig darauf sind. Habe noch ein QF1.2 zusammen gestellt, wo dann die Button-Lösung Deluxe drin ist :)
    Link auf Produkt ist dann als Popup Overlay gemacht. Die VPE soll wohl laut IT-Rechtskanzlei München auch noch rein! Das kommt im QF1.2 mit.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>