v5 ist in Entwicklung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    wir entwickeln gerade die v5. Zu sehen ist es unter: https://www.v5pro.de/

    Admin ist noch in Arbeit, wir werden zeitnah dann auch den Admin frei geben.

    Schwerpunkte:

    - neues Admin Layout

    - Google/Deepl Traslate Integration zum Übersetzen von Kategorien / Produkten

    - ChatGPT Integration

    - Bootstrap 5 ist jetzt Standard

    ......

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Der erste Blick in den Neuen Admin ist Interessant und gewöhnungs bedürftig, aber schon mal richtg schick.

    Ich bin mal auf die V5 gespannt was das so noch dan an Funktionen dazu kommen .

    ich habe aber schon kleinen verbesserunds vorschlag:

    Wenn man im neuen Menü auf ein Hauptreiter geht wir es grau hintelegt . Man sieht aber nicht mehr die beschriftung (Unsichtbar) Siehe bild.

    Hover-Text sollte dann evtl in Dunkel eingestellt werden.

  • Habe gerade mal reingeschaut, der Admin Bereich gefällt mir! Na klar, erstamal ungewohnt, aber ich fand es auf die Schnelle schlüssig. Insgesamt würde mich mir etwas mehr "Kontrast" wünschen, gerade in der Ansicht der Bestellungen. Werde die Tage mal genauer testen. LG

    • Offizieller Beitrag

    Danke für das Feedback, ja, Mitte / Ende August wird es hier noch einmal Feinschliff geben.

    Aktuell gilt es, den Admin Bereich jetzt erst mal auf das einheitliche Klassen Format zu bringen, habe ich ja jahrelang vor mir her geschoben ;) Bin ca. 90% auch durch damit, ein paar Sachen fehlen noch, dann wird Feinschliff am Design gemacht :)

  • Guten Morgen,

    habe gerade mir den Stand der dinge angeschaut.


    Ist es möglich unter dem Punkt : Backend -

    Statistiken überarbeite und in Classen System überführen - das hier, wenn man über den Balken geht nicht nur die Artikelnummer angezeigt wird, sondern auch ein Pick vom Produkt.?

    Lieben Gruß

  • admin

    schaue mal hier:

    Sehr geehrte Kund:innen und Geschäftspartner:innen,

    wir möchten Sie über Änderungen im internationalen Warenversand mit dem DHL Paket International und dem DHL Europaket informieren:

    Änderung Zollrecht: Ab 15. Februar 2024 sind zusätzliche Sendungsangaben erforderlich

    Im Rahmen der EU-weiten Digitalisierung und Harmonisierung zollrechtlicher Prozesse nach Vorgabe des Unionszollkodex (UZK) sind wir als Versanddienstleister dazu verpflichtet, rechtliche Änderungen der Informations- und Datenübermittlung zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen. Das Ziel dieser erweiterten Anforderungen ist es, die Transparenz in grenzüberschreitenden Lieferketten zu erhöhen und damit papierlose Zollprozesse weiter vorzubereiten. Dies hat auch Einfluss auf die Transportanmeldung für den Export (im Straßenversand) und betrifft Ihren Warenversand in Zollrelationen.

    Die vollständige Übermittlung der zollrelevanten Informationen ist zwingend erforderlich, um den Versand von DHL Paket International in die Schweiz bzw. DHL Europaket in alle Zollrelationen ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Informationen kann es leider zu Laufzeitverzögerungen oder Rücksendungen kommen.

    Ab dem 15. Februar 2024 sind für den Versand von DHL Paket International in die Schweiz und DHL Europaket in alle Zollrelationen, darunter die Schweiz, Großbritannien und Norwegen, zusätzliche Informationen bei der Sendungsbeauftragung in den begleitenden Daten verpflichtend zu übermitteln: [Blockierte Grafik: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/paket/dhl-gk-meine-nachrichten-tabelle-de-17082023.png]


    Um einen reibungslosen Übergang in der Datenübermittlung für Sie zu ermöglichen, werden die DHL Beauftragungssysteme bereits vor dem 15. Februar um die relevanten Datenfelder erweitert. Somit haben Sie vorab die Möglichkeit, Ihre Datenübermittlung anzupassen und die zusätzlichen Sendungsinformationen optional bereitzustellen. Die relevanten Detailspezifikationen zur Durchführung Ihrer IT-Anpassungen werden in Kürze auf dem DHL Entwicklerportal veröffentlicht.

    Die Sendungsbeauftragung über DHL-Schnittstellen wird ab dem 15. Februar 2024 ohne die neuen Pflichtangaben nicht mehr unterstützt. Sendungen in die betroffenen Zielregionen, die ab dem 15. Februar eingeliefert werden und nicht den erweiterten Datenanforderungen entsprechen, müssen wir leider retournieren. Die Kosten der Rücksendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

    DHL Paket International Kunden empfehlen wir, die bisherige Datenübermittlung auch für den Versand in die restlichen Zollrelationen durch die Warenzolltarifnummern zu ergänzen sowie generell Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Handynummer) der Empfänger zu übermitteln, um die Verzollungs- und Zustellprozesse im Zielland zu unterstützen.

    Wenden Sie sich bei Fragen zu den zusätzlichen Anforderungen der Zolldatenbereitstellung gerne an Ihre vertriebliche Ansprechperson.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr DHL Team


    Daraufhin habe ich beim Zoll nachgefragt, hier warte ich noch auf eine Erklärung.

    Auf deren Seite steht es im Amtsdeutsch, worauf ich verstehe das :

    - alle Sendungen die außerhalb von Deutschland versendet werden, müssen zwingend bei Zoll gemeldet werden.

    -die Empfängerdaten sind mit anzugeben ( DSGVO ? ) bei Bestellung sollte der Kunde die Daten freigeben, ansonsten keine Bestellung.

    Wie gesagt, da wir sich etwas ändern, daher meine Frage -----ob ihr das in der Planung mit berücksichtigt ?

    Lieben Gruß

  • admin ,

    ich habe heute eine Antwort auf meine Frage bekommen, wegen dem Versandienstleister.

    Sehr geehrter Herr Hoffmann,


    bei den Änderungen im Versandgeschäft handelt es sich nach derzeitigen Kenntnisstand lediglich um unternehmensinterne Anpassungen bei DHL. Das Unternehmen fordert für Sendungen innerhalb der Europäischen Union als Europaket die gleiche Datenqualität wie beim DHL Paket international, nur das für Europakete weiterhin keine Zollabfertigung erforderlich ist.


    Abhängig vom Wert bzw. vom Eigengewicht der Sendung (1.000 Euro / 1.000 kg) ist für Sendungen, die in einen Nicht-EU-Staat gehen, eine formelle Zollabfertigung vom Versender durchzuführen. In diesem Fall ist der Sendung wie bisher das entsprechende Ausfuhrbegleitdokument beizufügen und die entsprechende MRN auf der Sendung zu vermerken.


    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.


    Mit freundlichen Grüßen

    Lieben Gruß von meiner Seite her

    • Offizieller Beitrag

    Heißt also, dass im Shop nix angepasst werden muss?

    Die v5 geht jetzt auf die Zielgerade!

    Ein großer Brocken, die Gutscheine, ist jetzt abgehakt.

    Ich denke, so Mitte nächster Woche wird es eine Beta geben.

  • admin

    wenn ich das so sagen könnte. Meine Glaskugel hat gerade frei.

    Nach einem Telefonat mit DHL, sollen wohl die Sendungsdaten aus Deutschland raus mit Telefon und Mail ergänzt werden, daran arbeiten man gerade.

    Auf meine frage hin, ob dieses Konform wäre, sagt man mir : es wäre zur Prüfung noch in der Rechtsabteilung .

    Ergo: nichts genaues weiß man nicht.

    Bleibe aber am Thema dran, da eine menge an Kunden mich auf dieses Thema angesprochen haben. Speziell aus den Niederlanden.

    Das zur Zeit der Stand der dinge.