admin
schaue mal hier:
Sehr geehrte Kund:innen und Geschäftspartner:innen,
wir möchten Sie über Änderungen im internationalen Warenversand mit dem DHL Paket International und dem DHL Europaket informieren:
Änderung Zollrecht: Ab 15. Februar 2024 sind zusätzliche Sendungsangaben erforderlich
Im Rahmen der EU-weiten Digitalisierung und Harmonisierung zollrechtlicher Prozesse nach Vorgabe des Unionszollkodex (UZK) sind wir als Versanddienstleister dazu verpflichtet, rechtliche Änderungen der Informations- und Datenübermittlung zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen. Das Ziel dieser erweiterten Anforderungen ist es, die Transparenz in grenzüberschreitenden Lieferketten zu erhöhen und damit papierlose Zollprozesse weiter vorzubereiten. Dies hat auch Einfluss auf die Transportanmeldung für den Export (im Straßenversand) und betrifft Ihren Warenversand in Zollrelationen.
Die vollständige Übermittlung der zollrelevanten Informationen ist zwingend erforderlich, um den Versand von DHL Paket International in die Schweiz bzw. DHL Europaket in alle Zollrelationen ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Informationen kann es leider zu Laufzeitverzögerungen oder Rücksendungen kommen.
Ab dem 15. Februar 2024 sind für den Versand von DHL Paket International in die Schweiz und DHL Europaket in alle Zollrelationen, darunter die Schweiz, Großbritannien und Norwegen, zusätzliche Informationen bei der Sendungsbeauftragung in den begleitenden Daten verpflichtend zu übermitteln:
[Blockierte Grafik: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/paket/dhl-gk-meine-nachrichten-tabelle-de-17082023.png]
Um einen reibungslosen Übergang in der Datenübermittlung für Sie zu ermöglichen, werden die DHL Beauftragungssysteme bereits vor dem 15. Februar um die relevanten Datenfelder erweitert. Somit haben Sie vorab die Möglichkeit, Ihre Datenübermittlung anzupassen und die zusätzlichen Sendungsinformationen optional bereitzustellen. Die relevanten Detailspezifikationen zur Durchführung Ihrer IT-Anpassungen werden in Kürze auf dem DHL Entwicklerportal veröffentlicht.
Die Sendungsbeauftragung über DHL-Schnittstellen wird ab dem 15. Februar 2024 ohne die neuen Pflichtangaben nicht mehr unterstützt. Sendungen in die betroffenen Zielregionen, die ab dem 15. Februar eingeliefert werden und nicht den erweiterten Datenanforderungen entsprechen, müssen wir leider retournieren. Die Kosten der Rücksendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
DHL Paket International Kunden empfehlen wir, die bisherige Datenübermittlung auch für den Versand in die restlichen Zollrelationen durch die Warenzolltarifnummern zu ergänzen sowie generell Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Handynummer) der Empfänger zu übermitteln, um die Verzollungs- und Zustellprozesse im Zielland zu unterstützen.
Wenden Sie sich bei Fragen zu den zusätzlichen Anforderungen der Zolldatenbereitstellung gerne an Ihre vertriebliche Ansprechperson.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DHL Team
Daraufhin habe ich beim Zoll nachgefragt, hier warte ich noch auf eine Erklärung.
Auf deren Seite steht es im Amtsdeutsch, worauf ich verstehe das :
- alle Sendungen die außerhalb von Deutschland versendet werden, müssen zwingend bei Zoll gemeldet werden.
-die Empfängerdaten sind mit anzugeben ( DSGVO ? ) bei Bestellung sollte der Kunde die Daten freigeben, ansonsten keine Bestellung.
Wie gesagt, da wir sich etwas ändern, daher meine Frage -----ob ihr das in der Planung mit berücksichtigt ?
Lieben Gruß