Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister

  • Das Thema hatten wir mal im Dez. 2014 - leider unbeantwortet, aber lt. Trusted Shops wichtig.

    Könntet ihr da vielleicht mal ein Feld zum abhaken im Bestellprozess einbauen?

    Erklärung lt. Trusted Shops:

    Die Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister ist regelmäßig zur Erfüllung des Vertrags erforderlich. Wenn Sie nur die postalische Adresse des Kunden an den Versanddienstleister weitergeben, beantworten Sie diese Frage mit Nein. Für Telefonnummern und E-Mail-Adressen gilt dies jedoch nicht (Ausnahme: Telefonnummern bei Speditionslieferungen).


    Voraussetzungen für die Weitergabe:


    1. Einholung einer wirksamen Einwilligung z.B. im Bestellprozess. Beispiel für Einwilligungstext: „Hiermit willige ich in die Weitergabe meiner [Nennung der Daten] an [Nennung + Anschrift des Versanddienstleisters] zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung meiner bestellten Ware ein“


    2. Nennung der Versanddienstleister mit Anschrift in der Datenschutzerklärung


    Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie mehrere Versanddienstleister, geben Sie einfach im Ergebnistext Name und Anschrift des Dienstleisters zusätzlich an. Weiter muss bei der Einholung der Einwilligung klar sein, an welche Dienstleister die Daten im konkreten Fall weitergegeben werden. Eine Einwilligung, aus der nicht klar hervorgeht, an welche Dienstleister die Daten weitergegeben werden, ist unter Umständen unwirksam.

  • wenn der 1 Page Checkout ausgeschaltet wird, gibt es aber einen Einwilligungstext, warum erscheint der im 1P Checkout denn nicht?

  • Ja ja, der 1Page Checkout. Ist noch auf der ToDo, durch PayPal Plus wird der derzeitige 1Page Checkout warscheinlich bald veraltet sein. Mit PayPal Plus geht er jedefalls nicht mehr, da muss man aktuell den normalen Checkout nehmen. Im Zweifel erst mal umstellen.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>