Hallo habe heute von meinem Rechttext anbieter folgen email belommen.
Sehr geehrter Herr Ziehn, sollten Sie in Ihrem Shop ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, um eine Abmahnung zu vermeiden.
Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:
- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
- die Einwilligung muss protokolliert werden
- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können
Unsere Empfehlung:
Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.
Sie sehen als Beispiel unser Formular: https://www.janolaw.de/ueber_janolaw/kontakt.html Wenn ein Kontaktsuchender seine Einwilligung nicht erteilt, kann er seine Daten auch nicht absenden.
FOLGE: Er müsste uns eine E-Mail schreiben oder anrufen (die Einwilligungsanforderungen des OLG Köln beziehen sich NUR auf das Kontaktformular).
Wie kann man das realiesiern ???