Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

  • Hallo habe heute von meinem Rechttext anbieter folgen email belommen.

    Sehr geehrter Herr Ziehn, sollten Sie in Ihrem Shop ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, um eine Abmahnung zu vermeiden.
    Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:
    - der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
    - die Einwilligung muss protokolliert werden
    - die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können

    Unsere Empfehlung:
    Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.
    Sie sehen als Beispiel unser Formular: https://www.janolaw.de/ueber_janolaw/kontakt.html Wenn ein Kontaktsuchender seine Einwilligung nicht erteilt, kann er seine Daten auch nicht absenden.
    FOLGE: Er müsste uns eine E-Mail schreiben oder anrufen (die Einwilligungsanforderungen des OLG Köln beziehen sich NUR auf das Kontaktformular).

    Wie kann man das realiesiern ???

  • Also mussen noch texten dazu und ein noch besser "doppelte abfrage"glaube ich also den anfrager soll erst ein mail erhalten mit Sie haben bei uns angefragt dass und dass sind Sie damit einverstanden und dass .... gespeicherd werden) klicken so auf den link um dies zu bestätigen und ihrer frage /kontakt aufnahme in die gange zu leiten.

    Zitat

    (Checkbox)
    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und
    Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@janolaw.de schicken.


    Dieser mails muss dan auch ein kopie an shopadmin und dieser aufbewahren. ! Protokolierung

    Ist dan auch so für frage über Produkt weil ist naturlich fast identisch oder ;) ? !


    Oja muss dan für alle Shopversionen die noch Aktiv sind!

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (28. Juni 2016 um 12:39)

  • Zitat RechtsKanzlei München:

  • In der v2 ist es im Standard mit Haken, v3 steht es nur da. Könnte man verbessern. Sind aber auch gerade mit Janolaw am Thema dran :)

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>