Ab 1.1.2015 gibt es neue Umsatzsteuer Pflichten für Download Produkten!

  • Yep es war bereits hier ok in andere Beitrag / Thema, auch Elektronische Dienstleistung soweit ich es versteh. ( Hosting, WeBSEITEN design unsw oder ich versteh dieser teil falsch)
    http://plussupport.commerce-seo.de/showthread.php…ull=1#post14907

    Also mit den Antrage möglichst früh dabei sein wen es wichtig ist, oder es solange abschalten, und warten was alles noch komt passiert unsw. ( wen es ehe den kleinere umsätze sind)

    IST GANZ EU, also DE>> AT aber dan auch AT>> DE
    Für den CH , ob die in dieser regeln auch betroffen ist weis ich so 123 nicht, es gibt mit den immer so etwas anderes die ........ CH ér weil die sprechen dort auch Franzosich. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von jotest (15. Oktober 2014 um 11:20)

  • Das gilt nur für B2C! B2B und materielle Güter sind wohl nicht betroffen

    Ofcourse steht auch in den andere Beitrag von mir und in den links zu lesen aber:

    Dienstleistung B2B Ausland muss man auch aufpassen wo die MWST anfällig ist.
    Materielle Güter haben wie bisher ein gesammtes Grenzwert pro AUSLand. Wie den B2B auch. soweit ich weis.

    Und oft auch wen B2B dan mussen die doch ein Steuernr haben, und soll es damit auch aufpassen sein wie wen vorher dieser nicht gibt , nicht richtig ist unsw.

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (15. Oktober 2014 um 11:23)