Steuerlich falsche Rechnungen (2.3.5. - 13)

  • Die Standardeinstellung im Shop bei Standardinstallation unter Module->Zusammenfassung ist:

    Modul Sortierreihenfolge
    Rabatt 20
    Versandkosten 30
    Zwischensumme 10
    Summe, netto 40
    MwSt. 50
    Gesamtsumnme 99

    Ist schon die Standardeinstellung aus XTC-Zeiten.
    Das blöde ist nur: Die Summe netto (ot_subtotal_no_tax) erscheint nicht, weder in der Bestellübersicht noch auf der Rechnung.

    Bei Verkauf an Privatkunden bzw. bei Beträgen bis 150.- Euro Brutto spielt das keine Rolle.

    Aber bei Verkauf ab 150.- Euro Brutto an Firmenkunden wird die steuerliche Anerkennung bei einer Betriebsprüfung verwehrt, wenn der Nettobetrag nicht ausgewiesen wird auf der Rechnung.

    ifehler

    3 Mal editiert, zuletzt von Marcus (21. Mai 2013 um 13:48)

  • Hast Du in der Kundengruppe für Händler die Ausweisung der MwSt. in der Rechnung auch eingeschaltet?

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Hatten wir tel. schon besprochen.
    Es geht nicht um Händler. Händler sind ja Gewerbetreibende/Firmen, die in der Regel Sonderkonditionen bekommen (Wiederverkäufer, Einzelhändler etc.).
    Es geht um ganz normale Endkunden, die sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden sein können.
    Auch eine auf den ersten Blick vermeintliche Privatperson kann ja ein Gewerbetreibender oder Freiberufler sein.

    Beispiel: Wenn ich also heute in einem Commerce-SEO Shop einen Drucker kaufe für 300 Euro, bin ich ja für diesen Shop kein Händler, sondern Kunde, Standardkategorie "neuer Kunde". Selbst wenn ich einen Firmennamen eintrage, bin ich für den Shop trotzdem nur ein Endkunde und kein "Händler"
    Ich würde also aus dem Shop nur eine Rechnung OHNE Nettobetrag erhalten und würde spätestens bei einer Betriebsprüfung Probleme haben, weil die steuerliche Absetzbarkeit dieser Rechnung verwehrt wird, da Betrag über 150.- Euro und der Nettobetrag fehlt.
    Müßte also dann eine neue Rechnung anfordern beim Händler.
    Also bitte dringend fixen.
    M.E. sollte das, was ich unter Module->Zusammenfassung eintrage, auch ausgegeben werden. WYSIWYG Prinzip, what you see is what you get.
    Oder Hinweis dazuschreiben, wenn durch andere Parameter die Einstellungen unterdrückt werden.
    Ist sonst zu kompliziert für den normalen Anwender.

    Das Nettobetrag PFLICHT ist bzw. was in einer Rechnung alles stehen muß, kann man hier nachlesen:
    http://www.steuerberatung-hillemann.de/Rechnungen.pdf
    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerre…pflichtangaben/
    Sowie auf allen anderen IHK-Seiten
    http://www.google.de/#sugexp=eqrwrt…iw=1022&bih=585

    Musterrechnungen mit allen Pflichtangaben für Rechnung über und unter 150 Euro gibt es hier:
    http://rechnungen-muster.de/muster-rechnungen.php

    Ich würde aber KEINE Unterscheidung machen ob über oder unter 150 Euro, sondern besser immer ALLE Angaben ausgeben, dann ist jeder Shopbesitzer auf der sicheren Seite, auch die Kleingewerbetreibenden.

    Lustigerweise höre ich immer wieder: "Hat mir mein Steuerberater noch nie gesagt...."
    Tja, dann Steuerberater wechseln :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Marcus (30. Mai 2013 um 05:56)