Umsatzsteuer bei EU-Kunden und Lieferanschrift Deutschland

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem zu dem ich hier keine Lösung finde.:confused:

    Ich habe eine Kunden EU-Ausland, der als EU Kunde mit USt-ID zur Steuerfreien Belieferung der Kundengruppe EU-Gewerbekunde (ohne USt. ) zugeordnet ist.

    Dieser Kunde bestellt nun etwas mit Lieferanschrift in Deutschland. Diese Lieferung darf ich laut Steuerrecht nicht umsatzsteuerfrei liefern. Auch nicht wenn die Rechnungsanschrift EU-Ausland ist (Verbringungsnachweis fehlt).

    Gibt es eine Möglichkeit in alle Bestellungen mit Lieferanschrift Deutschland die USt.-Auszuweisen?

    Kann ich evtl. die USt. Berechnung an die Lieferanschrift knüpfen?

    Vielen Dank für jede Info.

    Michael

  • Lieferanschrift und Lieferung den wirklich also doch nach ausland machen, dan sollte den rest selbst machen.

    Oder mit hilfe dein Steuerberater, ob der Kunde dan ein nachweis geben kan dass er die ware auch wirklich umgehend in Ausland bringt, wen nicht dan naturlich nicht Steuerfrei.

    Aber wie gesagt dafür sind Steuerberater, hier kein Beratung von Leihe wie ich.

    Dafür muss Du wen kein Steuerbefreiung oder den Kunde für das anlegen Rechnung umsetzen auf mit steuuer. ( wen es nur 1mal ist) backups machen vorher)
    Wen es bleibend ist dan extra Kunden dafür anlegen.

  • das gleiche Problem habe ich auch manchmal. würde auch gerne wie man Steuerbefreite Kunden eine Deutsche Lieferanschrift sperren kann. Soweit ich weiß verlangt das Finanzamt immer einen Versand ins Ausland als Nachweis. Ansonsten kann der Kunde einen Nachweis erst nach Erhalt der Ware bringen, wenn das überhaupt noch glaubwürdigen Nachweis liefern kann. Für die Schweiz könnte ein Zollstempel ausreichen, aber da geht man natürlich ein Risiko eine, falls der Stempel nachträglich nicht kommt auf der USt sitzen zu bleiben.

    Laut meines Steuerberaters ist es zwingend erforderlich, dass die Ware über die Landesgrenze bewegt werden muss und man dies dem Finanzamt nachweisen muss. die Lösung, dass der Kunde die Ware nach Deutschland geliefert bekommt und dann einen Nachweis bringt ist nicht praktikabel und wird von vielen Ämtern nicht akzeptiert.

    Wenn du eine Lösung gefunden hast würde mich das sehr interessieren. Am Einfachsten ist wenn man für eine Kundengruppe ein Land blockieren könnte.

  • Danke impress genau so ist es.

    Das Problem würde sich lösen lassen wenn zusätzlich die Umsatzsteuer Zuordnung über das Lieferland abgefragt werden würde.


    An jotest: Die Steuerrechtliche Lage ist nicht die Frage, impress hat die Problematik absolut korrekt dagestellt.

    Den Satz

    Zitat

    Dafür muss Du wen kein Steuerbefreiung oder den Kunde für das anlegen Rechnung umsetzen auf mit steuuer. ( wen es nur 1mal ist) backups machen vorher)
    Wen es bleibend ist dan extra Kunden dafür anlegen.

    verstehe ich nicht ganz.

    Noch eine kurze Frage zum Forum, wie kann ich aktivieren das ich einen Mail bei neuen Antworten zum Thema bekomme?

  • Mit Rechtlich meinte ich den Beweis Nachweis dass es wirklich noch zum Ausland geht.

    Heb es nicht gut verstanden dachte es geht dir um einer (1) Kunde.
    Dort kan man einiges ändern/festlegen sodass es klappt ( Kundengruppe zuweisung dachet ich mir,mit ja oder nein ein Kundengruppe mit einstellungen für solche falle extra).

    Wen mehrere und nicht vorab bekannt wass leiferadresse ist dan nicht.

    Vielleicht ein Neu Kunde Gruppe anlegen, "Steuerfrei aber nur wen Lieferland ist" und ja die dan abgleichen vergleichen auf lieferland. Dan dieser Länder Kundengruppe zuweisung machen. ( weis so eben nicht ob es auch sinn macht dieser Kundegruppe extra zu tun, aber weil es kein standard einstellung ist vielleicht)

    Hier ist dan je in ausgabe/frontend zu beachten dass die Preis / Steuerinfo auch den richtige info gibt, also wen dort stand "inkl. mwst 0%" Muss denk ich ein bemerkung dabei "Beim lieferadresse Ausland, INland 19% oder so etwas"

    Weil prob ist dort ja den Rechtliche Preisangabe info die muss dan auch stimmen.

    Wegen extra abfrage Lieferland muss eine naturlich dran wie Admin oder andere Programierer.

  • Dieses wäre auch für mich interessant. aber leider habe ich die ausführungen von jotest nicht verstanden. @spraytool: anscheinend hast du die jotest Erklärung verstanden. Könntest du oder irgend jemand der sich damit auch auskennt diese Erklärung zusammenfassen?

  • Nun, das Problem ist, dass der Kunde mit gültiger UST-ID an die passende Gruppe gebunden ist. Die Ausweisung der Steuer erfolgt also über die Kundengruppe, NICHT über die Lieferanschrift. Ist also ein generelles Problem. Da muss ich auch mal nachdenken ;)

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • gibt es für dieses Problem mittlerweile ein Lösung.

    Habe jetzt wieder festgestellt, dass sich ein Schweizer Kunde sein Paket nach Deutschland schicken lassen hat. Aus seiner Sicht hat er natürlich jede menge Geld gespart. Aber leider auf MEINE Kosten. Weil das Paket nach Deutschland geliefert wurde verlangt das Finanzamt das ich den Rechnungsbetrag von 500 Euro 19% (ca. 80 Euro) an das Finanzamt abführe.
    Ich muss für bestimmte Kundengruppen die Lieferanschrift Deutschland sperren können. Ist das irgendwie machbar?

  • Das muss man erst einmal mit Ust an die deutsche Adresse versenden, dann muss dir der Kunde eine Ausfuhrbescheinigung zusenden damit er die Ust von dir zurück bekommt. Die Ausfuhrbescheinigung ist dann dein Beweiß für das Finanzamt.

  • Wir haben auch solches.
    Die Schweiz bestellen ja auch gerne mit Lieferadresse in AT.
    Alles automatisch abfangen wie es Steuer rechtlich sein müsse, hängt auch ab ob die ENDKunde / Transport UNternehmer es richtig beim Zoll "ab"klärd.

    Freibeträge unsw...


    AGB den auftrag kauf bestätigung erst nach anahme durch Shopbetreiber verbindlich sein lassen, dan könnte man noch änderungen/neu Rechnung wie den ust usw machen und es mit den Kunde abklären

  • Wenn eine Kunde (aus dem Drittland oder EG mit oder ohne UST-ID) bestellt, die Lieferung aber nach Deutschland gehen soll, muß in der Rechnung die 19% Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
    Maßgeblich ist das LIEFERLAND.

  • Wenn eine Kunde (aus dem Drittland oder EG mit oder ohne UST-ID) bestellt, die Lieferung aber nach Deutschland gehen soll, muß in der Rechnung die 19% Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
    Maßgeblich ist das LIEFERLAND.

    Ja .
    Doch wen es "unverzüglich" weiter transportierd werdet mit doppelt Lieferschein/Rechnung Unterschrift unsw, damit gibt es ausnahmen, ob man dan weil da man abhängig ist was die Kunde wirklich macht mit solche bescheiden und die man au ch wirklich richtig bekommt ein frage ist, haben wir es hier eingesteld und Arbeitsvorgang Kunde ( hat alles inkl mwst bezahld) Bekommt ein Proforma ohne, die soll damit Zoll unsw abfertigen, wen alles bescheiden dan ( POSTWEG) bei Uns eingegangen sind, den Richtige Rechnung und wen richtig den ust zuruck erstattet von Uns.

    Dies ist kein Rechts / Steuer Beratung ofcourse ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von jotest (31. Januar 2015 um 17:28)