Beiträge von spraytool

    Danke impress genau so ist es.

    Das Problem würde sich lösen lassen wenn zusätzlich die Umsatzsteuer Zuordnung über das Lieferland abgefragt werden würde.


    An jotest: Die Steuerrechtliche Lage ist nicht die Frage, impress hat die Problematik absolut korrekt dagestellt.

    Den Satz

    Zitat

    Dafür muss Du wen kein Steuerbefreiung oder den Kunde für das anlegen Rechnung umsetzen auf mit steuuer. ( wen es nur 1mal ist) backups machen vorher)
    Wen es bleibend ist dan extra Kunden dafür anlegen.

    verstehe ich nicht ganz.

    Noch eine kurze Frage zum Forum, wie kann ich aktivieren das ich einen Mail bei neuen Antworten zum Thema bekomme?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem zu dem ich hier keine Lösung finde.:confused:

    Ich habe eine Kunden EU-Ausland, der als EU Kunde mit USt-ID zur Steuerfreien Belieferung der Kundengruppe EU-Gewerbekunde (ohne USt. ) zugeordnet ist.

    Dieser Kunde bestellt nun etwas mit Lieferanschrift in Deutschland. Diese Lieferung darf ich laut Steuerrecht nicht umsatzsteuerfrei liefern. Auch nicht wenn die Rechnungsanschrift EU-Ausland ist (Verbringungsnachweis fehlt).

    Gibt es eine Möglichkeit in alle Bestellungen mit Lieferanschrift Deutschland die USt.-Auszuweisen?

    Kann ich evtl. die USt. Berechnung an die Lieferanschrift knüpfen?

    Vielen Dank für jede Info.

    Michael