Hi
mir stellt sich die Frage ob es bedingt durch die Schreibfähigkeit der Kunden in das
Bewertungssystem es nicht zwingend wird auch noch einen "Jugendschutzbeauftragten" zu ernennen
und diesen dann auch im im Impressum zu führen?...
Wird durch das fehlen selbigens nicht evl. sogar eine Abmahnmöglichkeit gegeben ....????
Würde bedeuten das das Bewertungssystem im Moment besser abzuschalten ist um da keine Angriffsfläche zu bieten...???
MfG.Martin