• Hi

    mir stellt sich die Frage ob es bedingt durch die Schreibfähigkeit der Kunden in das
    Bewertungssystem es nicht zwingend wird auch noch einen "Jugendschutzbeauftragten" zu ernennen
    und diesen dann auch im im Impressum zu führen?...
    Wird durch das fehlen selbigens nicht evl. sogar eine Abmahnmöglichkeit gegeben ....????

    Würde bedeuten das das Bewertungssystem im Moment besser abzuschalten ist um da keine Angriffsfläche zu bieten...???

    MfG.Martin

  • Hi,
    mittlerweile bin ich in der Sache etwas weiter fündig geworden...
    Die Angelegenheit betreffs des Jugendschutzbeauftragten hat sich
    erledigt da das Gesetzt im Bundesrat nicht durch kam.

    Somit war ich da nicht umfassend genug Informiert bin aber froh das das so ausgegangen ist...

    Nette Grüße
    Martin

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass extrem wenig User das Bewertungssystem überhaupt nutzen. Das muss man also beobachten und wenn es keiner nutzt, lieber komplett abschalten. Von Trusted Shops gibt es ein externes Bewertungssystem. Eventuell sollte man das lieber in Betracht ziehen.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>