Also wichtig vor allem v3
http://www.it-recht-kanzlei.de/barriefrei-oes…line-shops.html
weil
Zitat4. Mit welchen Sanktionen muss der österreichische Onlinehändler rechnen, der künftig seinen Online-Shop nicht barrierefrei gestaltet?
Er muss mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen eines betroffenen behinderten Nutzers des Online-Shops rechnen, der den Online-Shop des Onlinehändlers ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nicht nutzen kann.Da das BStG nach österreichischem Recht eine zivilrechtliche Vorschrift ist, kann ein Betroffener materiellen oder immateriellen Ersatz des Schadens verlangen, den er auf Grund der nicht barrierefreien Gestaltung des Online-Shops des Onlinehändlers erlitten hat.
ZitatDen Ausgleich des immateriellen Schadens wegen erlittener persönlicher Beeinträchtigung setzt der Gesetzgeber auf pauschal mindestens 1000 Euro an (§ 9 Abs. 2 BStG).
Zitat