Seit 01 Januar 2016 müssen nicht nur wie bisher staatliche österreichische Stellen sondern auch österreichische Online-Händler

  • Also wichtig vor allem v3
    http://www.it-recht-kanzlei.de/barriefrei-oes…line-shops.html

    weil

    Zitat

    4. Mit welchen Sanktionen muss der österreichische Onlinehändler rechnen, der künftig seinen Online-Shop nicht barrierefrei gestaltet?
    Er muss mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen eines betroffenen behinderten Nutzers des Online-Shops rechnen, der den Online-Shop des Onlinehändlers ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nicht nutzen kann.

    Da das BStG nach österreichischem Recht eine zivilrechtliche Vorschrift ist, kann ein Betroffener materiellen oder immateriellen Ersatz des Schadens verlangen, den er auf Grund der nicht barrierefreien Gestaltung des Online-Shops des Onlinehändlers erlitten hat.

    Zitat

    Den Ausgleich des immateriellen Schadens wegen erlittener persönlicher Beeinträchtigung setzt der Gesetzgeber auf pauschal mindestens 1000 Euro an (§ 9 Abs. 2 BStG).

    Zitat

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (11. Januar 2016 um 17:29)

  • Das bedeutet, wenn jemand probleme hat im Shop einzukaufen weil er zu inteligent ist, gibts Stress in Austria?
    Oder wer definiert barrierefrei? Ich galube ich spinne, kann es sein das der lokale Handel dahinter steckt?

  • Glaube den ansatz ist im algemein ok. ( nur wen es solche saftige schadenersatz und co gibt nicht so....)
    Ist eh für behinderten gedacht.
    Barrierefreies Internet ist in algemeinen ein gute sache.

    Wen ein shop so einfach ist für jeden dass die schnell den Warenkorb voll haben, abrechnen und und ist auch für Online Händler gut, nur sollen die Shopsystemen da mitmachen, und also auch Designers davon.