Achtung sondernews Nochmall aufpassen weil ab 9-1 soll etwas drin! wegen abmahngefahr

  • Das habe ich von Janolaw bekommen:

    Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche
    Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) haben
    Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen

    · ab dem 9. Januar 2016 auf
    · ihren Webshops (gilt auch für Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon etc.) einen
    · Link zur Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)

    aufzunehmen.

    Achtung!!

    Diese OS-Plattform wird wohl erst ab dem 15. Februar 2016 betriebsbereit sein. Der Link auf die OS-Plattform wurde aber nun zur Verfügung gestellt:

    http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Form: Gemäß der ODR-Verordnung darf der Link nicht versteckt sein (z.B. im Impressum oder in den AGB), sondern muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Sie sollten den Zugang daher direkt auf der Startseite bzw. der Plattformverkaufsseite einrichten (z.B. durch einen Button/Link: Online-Streitschlichtungsplattform).

    Weiterhin haben Unternehmer gemäß der ODR-Verordnung ihre E-Mail-Adressen anzugeben. Die
    E-Mail Adresse befindet sich meist schon im Impressum. Wir empfehlen
    aber, die E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden unmittelbar bei dem
    Link auf die OS-Plattform anzugeben.

    WICHTIG! Weitere Informationspflichten bestehen für Händler aktuell nicht! Ihre Rechtsdokumente (AGB oder Impressum) müssen Sie jetzt NICHT neu erstellen, sondern erst in 2017!

    Praxistipp: Falls Sie Fragen oder Probleme mit der Einrichtung des Links haben, wird
    Ihnen der Support Ihres Shopsystemanbieters, Ihrer Agentur bzw. Ihres
    Online-Markplatzes gerne weiterhelfen.

    Hintergrund zur OS-Plattform:

    Es handelt sich um ein standardisiertes Beschwerdeformular für Verbraucher
    in allen Amtssprachen der EU. Diese Beschwerden werden dann an das
    jeweilige Unternehmen weitergeleitet. Die Teilnahme ist für Verbraucher
    kostenfrei und freiwillig, für Unternehmer nur freiwillig. Eine
    zuständige Verbraucherschlichtungsstelle versucht dann außergerichtlich
    eine Lösung zu finden. Die zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle
    müssen allerdings in Deutschland noch eingerichtet werden.

    Unsere Ansicht:
    Entgegen vielen anderslautenden Berichten im Internet sehen wir KEINE aktuelle Abmahngefahr, falls Sie den Link noch nicht ab dem 9. Januar 2016 auf Ihren Seiten eingebaut haben.

    Grund: Die einschlägige ODR-Verordnung besagt, dass Unternehmer ihre Informationspflichten möglichst gebündelt veröffentlichen sollen. Da es in Deutschland noch gar keine Verbraucherschlichtungsstelle gibt, an denen Sie sich beteiligen können, ist eine gebündelte Information voraussichtlich erst im Jahr 2017 möglich.

    Was bedeutet gebündelte Information?

    Das noch nicht in Kraft getretene deutsche Verbraucherstreitschlichtungsgesetz wird Händler erst ab 2017 dazu verpflichten, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich weitere INFORMATIONEN zugänglich zu machen:

    · Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
    · eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

    Erst der Link auf die OS- Plattform UND die weiteren Informationen ab 2017 ERGEBEN die gebündelten Informationen.

    Unser Fazit: Sie können aber jetzt schon den Link auf die OS-Plattform setzen UND Ihre Rechtsdokumente (AGB oder Impressum) müssen Sie jetzt NICHT neu erstellen, sondern erst in 2017!

    Also sollte ein Link auf der Startseite doch reichen, in einer separaten Box zum Beispiel.

  • Ist dass ADR /AS nicht erst plicht ab 10 MITARBEITER!
    Darunten freiwillig.
    Sehe

    Zitat

    Gemäß § 36 Abs. 3 des Gesetzentwurfs ist ein Unternehmer von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Nach der Gesetzesbegründung ist insoweit die Kopfzahl an Beschäftigten, nicht die Summe ihrer Arbeitskraftanteile maßgeblich. Es kommt jeweils auf den in Absatz 3 beschriebenen Zeitpunkt an. Das bedeutet, dass Unternehmer mit Beginn des Kalenderjahrs prüfen müssen, ob sie zur Einstellung der Information nach Absatz 1 Nummer 1 auf ihre Webseite oder zur Information zusammen mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sind

    Also dan ist ein ODR link wahrscheinlich noch immer plicht, aber den

    Zitat

    Was bedeutet gebündelte Information?


    von Janolaw macht so kein sin oder?

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (8. Januar 2016 um 13:59)

  • Ich gehe auf Nummer Sicher und bau den Link ein!

    Yep vielleicht am besten

    DEN ODR link soll jeden drin haben, auch wen es eh nicht wirklich kein sin macht ( wen man nicht bei einem ADR/AS ist) weil im weiteren verfahren man nach den AS/ADR in eigen Land verwiesen werdet und dieser teilnahme an den AS/ADR bis 10 Mitarbeiter in Deutschland kein plicht ist.

    Dass meinte ich mit den gebündelt sein da hat man nicht wirklich nach al die JAhren Arbeit an so ein Gesetz und Richtlinië, ein sinvolle ergebnis erbracht, und dass von Unserer Steuergeld. ;)

  • Gerade auf nachfrage von HB erhalten:

    Zitat

    Zur Erklärung: Art. 5 Abs. 3 der in Umsetzung stehenden VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten regelt Folgendes: „Die Kommission macht die OS-Plattform gegebenenfalls über ihre Websites, auf denen sie Informationen für die Bürger und Unternehmen der Union veröffentlicht, und INSBESONDERE über das Portal „Ihr Europa“, das sie gemäß dem Beschluss 2004/387/EG eingerichtet hat, zugänglich.“In direkter Rücksprache mit Vertretern der EU-Kommission wurde uns mitgeteilt, dass es – weil noch keine zugängliche Plattform existiert – noch keinen Link zur Plattform gibt. Der vom Händlerbund zur Verfügung gestellte Link führt zum Portal „Ihr Europa“, welches mit weiteren Informationen für Verbraucher, die online grenzüberschreitend kaufen, in allen europäischen Landessprachen für die Verbraucher zugänglich ist. Selbstverständlich informiert und weist die EU-Kommission in Ankündigung der Inbetriebnahme der OS-Plattform auch an anderer Stelle auf die Plattform und damit auch auf der eigenen Webseite der EU-Kommission hin. Da es aktuell noch keine OS-Plattform gibt, gibt es keinen „richtigen“ oder „falschen“ Link und wir gehen mit der oben zitierten Regelung in der ODR-Verordnung zum Portal „Ihr Europa“. Sobald die OS-Plattform tatsächlich online ist, wird der Link zur OS-Plattform eingesetzt. Link zur ODR-Verordnung:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…165:FULL:DE:PDF