Es sollte ein sehr wichtiger Punkt in den Mailvorlagen geändert werden. In der bisherigen automatischen Bestellbestätigung steht "Vielen Dank für Ihre Bestellung." und "Bestellbestätigung"
------------------
Hier ein Hinweis zu einem Urteil des BGH
Richtige Formulierung der Eingangsbestätigung?
Das Urteil berührt jedoch noch einen anderen wichtigen rechtlichen Aspekt, der durch Shopbetreiber regelmäßig übersehen wird. Gemäß § 312 e BGB besteht die Verpflichtung, beim Abschluss von Fernabsatzverträgen im Internet den Eingang einer Bestellung per e-Mail zu bestätigen. Das Gesetz spricht insofern ausdrücklich nur von einer Bestätigung des Eingangs der Bestellung. Diese Aussage an sich hat keinen Rechtswert und führt insbesondere nicht zu einem Vertragsschluss. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Bestätigungsmail richtig formuliert ist. Vorliegend hatte der Internethändler in der Bestätigungsmail mitgeteilt, dass der Auftrag nunmehr von der Versandabteilung bearbeitet werde und sich im Weiteren für den Auftrag bedankt. Nach zutreffender Ansicht des Bundesgerichtshofes ist durch diese Erklärung das Vertragsangebot zum Abschluss eines Kaufvertrages angenommen worden. Letztlich hätte der Händler den gesamten Ärger vermeiden können, wenn er seine Bestätigungsmail sorgfältig formuliert hätte. Wir empfehlen daher in diesem Zusammenhang eine Formulierung sinngemäß mit den Worten: "Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Bestellung." Weitere Zusätze, wie der Hinweis, dass die Bestellung bearbeitet werde oder Ähnliches, sollte man aus Rechtsgründen unterlassen.
----------------------
Ich denke das sollte unbedingt ein extra Fix werden oder?
VG