Nährwertangaben für die Lebensmittelverordnung die kommt aufgaben Shopversion 3

  • Nährwertangaben für die Lebensmittelverordnung die kommt.
    Dazu brauchen die die also dieser Waren in ein Webshop verkaufen, dieser möglichkeit sowohl in Webshop als vielleicht auch den benutzte WAWi.

    Besser vorab wen man mit ein neue Version beschäftigd ist die gesetzliche vorgaben so auch was die WAWI's ja oder nein dazu machen nachsehen.

    Und dazu etwas vorbereiten wen man doch dran ist oder?

    Vielleicht mit Tabelle in extra TAB?

  • Hallo jotest,
    denke eher daran, es wird ein Addone dafür geben, was auch sinnvoller wäre.

    Weiß du genau, was dort genau hinterlegt werden muss?

    Nen nur den Warnung gelesen, weil wir haben nicht solche Produkten.

  • Ein link weil ist für jeden wichtig die damit verkaufen.

    http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/…tionsverordnung

    Sollte einiges also ende 2014 loss gehen

    auch hier
    http://www.vz-nrw.de/Kennzeichnung-von-Lebensmitteln-8

    Achja einheitliches EU geswetz ofcourse weil wie sovieles muss man es wider so machen dass den meist unterschiedlichsten nationale möglichkeiten/umsetzungen gibt

    Eu OK GUT, aber mach dan eh ein einheit und alles gesetze wirklich 100% gleich, so werdet es eher ein hürde dan freihandel mit ein einheit, wie den Elektro schrot, Verpackung und noch sehr viele unterschiedlichsten "einheitliche" EU Gesetzte. ;)

    6 Mal editiert, zuletzt von jotest (4. Oktober 2014 um 18:22)

  • kannst du mir den Artikel einmal zukommen lassen, per PM ?

    Hier noch einer die auch deiner Shop betrifft wen Du in ausland den downloads / Dienste ab 2015 auch noch anbietet
    http://www.e-recht24.de/artikel/steuer…teuer-2015.html

    Da hat man in Shopsystem und Administration für Finanzämter also wirklich viel Arbeit oder?


    Weiter naturlich auch gültig für COMSEO selbst wen die Software kauf / download auch in ausland möglich ist

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (6. Oktober 2014 um 11:02)

  • Hier noch einer die auch deiner Shop betrifft wen Du in ausland den downloads / Dienste ab 2015 auch noch anbietet
    http://www.e-recht24.de/artikel/steuer…teuer-2015.html

    Da hat man in Shopsystem und Administration für Finanzämter also wirklich viel Arbeit oder?


    Weiter naturlich auch gültig für COMSEO selbst wen die Software kauf / download auch in ausland möglich ist

    jotest, danke für den Artikel !!!!

    Da kommt auf unserem admin viel Arbeit zu, für die nächste VERSION.
    Denke das die Kunden sich anmelden müssen und "automatisch" für den Kunden die richtigen Preise mit den richtigen UST anzeigen muss.

  • Hmm denke erstmal dass solange die Konstillationen alle noch nicht 100% klar sind, was welche wan wie unsw.

    Es vorerst wen die Gesetze / ANGABEN SO wirklich ab jan 2015 STARTEN.
    Man besser Ausland für solches abschalted.

    Warum, weil ich habe selbe noch keiner Shopsystem gefunden die wirklich dazu vorbereitet ist, blöd ist nähmlich Gastkunde und co. Und wen die Kunden.
    ( Weil die gibt es momentan auch)
    Einfach den Land dort eingeben womit alles am billigsten ist, sich dan später melden sende bitte doch zum...... und hoffen dass die damit durchkommen für den Gesamtpreis womit die Besteld haben.

    Weil beim downloads, Und Rechnungstellung, gibt es eigentlich kein vernünftige methode heraus zu finden wo den Kunden wirklich wohnt, oder vielleicht in mehrere Länder lebt / aufhalt.
    DEn Zahlart Option ist dan fast einiges wen man free emailadressen benutzt ob es vielleicht stimmen könnte, wir haben auch Konto's in/mit mehrere Länder.


    Da hat naturlich keiner an gedacht von den Geswetzgeber ;)

    Problem ist also wen ein Kunde sagt lebe in Land mit UST 2 % , den Shop Betreiber es mit diesen Land abklären muss, wen dan aber den Angaben nicht stimmten , Muss Du dan als Shopbetreiber in einem 21% zum Holland zahlen wen die Kunde real dort Wohnt, mit vielleicht noch Bussgeld , Zinsen unsw... wegen zu spät ????????????

    So ein Gesetz macht teilweise Sin dass die Amazon und co alles richtig abtragen dort wo die Kunden kaufen wie es in den USA gedacht war, die haben es dort auch erst nachträglich gemacht zwischen den Staten, vor allem wegen Amazon und WAllmart. ( die haben auch in UK teilweise abfindungen getroffen etwas zu zahlen)

    Aber dan bitte in EU ein UST Steuer satz, und nicht wen Kunden falsche angaben machen dass die Shopbetreiber hafted.

    5 Mal editiert, zuletzt von jotest (7. Oktober 2014 um 21:18)

  • Ja, es kommt keine Ruhe rein. Angaben zu Elektro Artikel und so ein Kram müssen wir uns mal was einfallen lassen. Ich sehe momentan die v3 eher Anfang 2015! So viel schon mal vorweg.

    <p>Wir geben nur Anregungen und Hilfestellung auf Basis unserer Erfahrung, keine Rechtshilfe!<br>\m/('_')\m/</p>

  • Also, der Admin hat gestern mit jemandem gesprochen. Die haben diese Richtlinie klammheimlich im Schatten der VRRL veröffentlicht und um den ENDverbraucher dreht es sich nun wieder. NICHT B2B!

    Der momentane Kenntnisstand ist folgender (keine Garantie auf Vollständigkeit!): Shopbetreiber aus Deutschland verkauft in ein anderes Land mit anderer USt. Der Kunde wählt sein Land aus und muss den jeweils im Land gültigen Steuersatz angezeigt bekommen. Auch auf der Rechnung wird diese Steuer entsprechend ausgewiesen. DER Shopbetreiber muss diese Steuer dann an das jeweilige Land abführen.

    Der Knackpunkt (Stand 09.10.2014), so wie es jetzt ausschaut müssen wir den Shop komplett auf den Kopf stellen um das realisieren zu können. Das heißt unter Umständen auch das es KEINE Lösung für Shops älter V2.5.X respektive V3 geben wird! Wir werden die nächsten Tage noch einige Dinge klären um einen Workflow zu entwickeln. Für Steuerberater gab es dazu wohl ein 2-Tagesseminar mit einem richtig dicken Buch, nur das Ihr Euch dem Umfang bewusst seid.

    Fakt ist, damit werden einige "Shopbetreiber" richtig in die Bredouille gebracht. Andererseits sehe ich es als Chance endlich auch die "Alt-Shopbetreiber" zu einem Update auf eine, vor allem sichere Software (Achtung wertfrei und unabhängig vom Namen der Shopsoftware), zu bewegen. Die Vermutung liegt nun auch nahe, das dies der Todesstoß für xtc3 sein wird.

    Vermutungen über Vermutungen ...... Wer Neues hat oder wenn wir weitere Informationen für Euch haben, geben wir Bescheid. Wie gesagt, das waren erste Informationen ohne Garantie auf Vollständigkeit!!!

  • Wie gesagt workarround abschalten in ausland für Enkunden, B2B so lassen, bis alles 100% fertig und bekannt ist.

    Weil man muss also auch in den Landen den anfrage stellen als Shopbetreiber, beim den Finanzämter, haben die dan überhaupt Zeit dafür oder kommt es zu eine lange Schlange.

    Für wen den Ausland geschäft mit Endkunden und den elektronische dienstleistungen / downloads unsw wichtig ist berate ich den shops ( kein rechtliche oder steuer beratung) eher ganz früh den antragen dazu zu stellen, dass man ein nr dort bekommt!

    Wen ich damit recht haben kan, dan bitte dies nicht in anderer Forums posten, lass erstmall sein weil ... geht dan bereits vielleicht los mit den anfragen stau's, oder?

  • Weiter hier auch info und download wegen den lebenmittels kram

    auf Rakuten steht dazu

    Download gebt momentan ein error

    http://newsroom.rakuten.de/blog/kennzeich…=b2b_newsletter