Abmahngefahr durch Weiterempfehlen-Funktion

  • Verstehe Deutsche Recht nicht ganz.

    Wen wir richtige Papieren Coupons oder so Grosshandel bekommen dan kan man die ohne hin auch zum freundenwerbung geben, so wie extra Rabat wen über einer anmeldenr Kunden kaufen.

    So viel anders ist die Funktion nicht, wen es um wirklich Kunden geht, man kan sich selber, selbst einfacher abmelden, weil link soll dabei sein, bei papier anmeldung unsw aufwand. ( misbrauch ja aber den Papier varianten kan man auch misbrauchlich nutzen , Grosshandler und den Kunde unsw.)

    Also den Richters streben neues dan neue Gesetze, aber ich glaube nur wie es so auskommt, weil Urheberecht, Aboo's, downloads unsw dort ist es noch immer ..., wen dass alte nicht Internet system angepast werden auf Internet system oder andersum, soll man sich gedanken machen was den nutzen ist, und es dan noch alles normal ohne viel aufwand funktionierd und zu betreiben, / überwachen ist .


    Gesetzen sollen ohne lücken, und eindeutige Wortlaut sein, so in sinne von ein Gesetz und dan kein misbrauch davon wegen einer punkt oder komma... zulassen, die haben doch alle wenigstens ein Doctor title oder sind die title in Deutschland zu einfach zu bekommen ? ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von jotest (24. November 2013 um 15:35)

  • Dann sollte man auch gleich Facebook und das ganze "Gelike" verbieten!


    yep I like this!

    WEIL DIE LIKES KAN MAN SICH EBEN SOVIELE KAUFEN FÜR KLEINES GELD.
    In holland war ein Sängerin aufs Facebook, mit dort den aussage für jeden LIKE werdet Sie 1 euro zum Philipine Opfer überweisen, da hat einer aus Spass also mehrere 100 tausende Likes für glaube unter 100 euro gekauft für Sie gekauft. Da hat Sie naturlich ein rückzieher machen mussen