Modul: sparkassen-internetkasse

  • Unterstützte Bezahlverfahren

    * Visa
    In Europa sind ca. 123,1 Millionen Visa Kreditkarten in Umlauf (+1,5 % ggü. Vorjahr). Im Kalenderjahr 2008 stieg in Europa der Visa Umsatz am Point of Sale auf über 880 Milliarden Euro (+4,1 % ggü. Vorjahr). (Stand: 03/2009) Die Visa Karte ist eine typische Kreditkarte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Abbuchung vom Kartenkonto kann elektronisch, per Papierbeleg durch die hochgeprägte Kartennummer oder im Mailorder-Verfahren erfolgen.

    * MasterCard
    Derzeit sind europaweit mehr als 195 Millionen MasterCard Karten im Umlauf (+9,6 % ggü. Vorjahr). In Europa wurden 6,4 Mrd. MasterCard-Transaktionen verarbeitet (+13,2 % ggü. Vorjahr). (Stand 03/2009) Durch die hochgeprägte Kartennummer und den Magnetstreifen lässt sich die MasterCard elektronisch, per Papierbeleg oder im Mailorder-Verfahren als Zahlungsmittel verwenden.

    * GeldKarte (elektronische Geldbörse)
    Ende 1996 wurde von der deutschen Kreditwirtschaft die GeldKarte als ein weiteres bargeldloses Zahlungsmittel eingeführt. Der Karteninhaber kann sich bis zu € 200,00 an "elektronischem Bargeld" auf den Chip laden und dann in kleinen Teilbeträgen wieder ausgeben. Der Kunde muss weder unterschreiben noch eine Geheimzahl eingeben. Er benötigt an seinem PC allerdings einen Kartenleser. Sie als Händler erhalten jedoch eine volle Zahlungsgarantie. Ohne Eingabe der PIN-Nummer und ohne Unterschrift. Die Zahlung wird von den Karten ausgebenden Banken oder Sparkassen garantiert. Insgesamt wurden mit der GeldKarte in 2008 über 49 Millionen Bezahltransaktionen realisiert. (Stand 01/2009)

    * giropay
    Das einfache, schnelle und sichere Online-Bezahlverfahren kann unkompliziert in bestehende Shop-Systeme eingebunden werden und steht für höchste Datenqualität und neueste technische Sicherheitsstandards. Alle Bezahlvorgänge können darüber hinaus per Dateitransfer direkt mit der Finanzbuchhaltung verknüpft werden. mehr über giropay

    * Lastschrifteinzug
    Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger einen fälligen Betrag von seinem Konto abzurufen. Der Schuldner erhält als Beleg entweder die Lastschrift oder zumindest eine Information auf seinem Kontoauszug. Der Kunde ist vor nicht berechtigter oder mißbräuchlicher Abbuchung durch gesetzliche Vorschriften geschützt: sollte er mit der Belastung seines Kontos nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen und den Betrag zurückfordern. Eine Einzugsermächtigung kann außerdem jederzeit widerrufen werden.


    http://www.sparkassen-internetkasse.de/content/?cid=1&mid=1


    Wäre gut wenn es so ein Modul für Commerce:Seo geben würde

  • Sorry, aber damit haben wir nichts zu tun. Wir bauen es nur ein, schreiben/programmieren muss es der Anbieter schon selber.