Moin Gemeinde,
heute habe ich eine Mail vom Rechtsanwalt bekommen:
"Neben der Umgestaltung des Buttons müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen beachten, die ab dem 01.08.2012 erfüllt sein müssen:
Gestaltung und Platzierung des Buttons:
è Der Button muss in räumlicher Nähe zu den nachfolgend näher bezeichneten Informationen stehen (Informationen und Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ müssen bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig ohne Scrollen auf einem Blick zu sehen sein)
è Unterhalb des Bestellbuttons dürfen keine weiteren Informationen zur Bestellung erteilt werden. Scrollen ist nur dann erlaubt, wenn der Warenkorb aufgrund der Menge der Inhalte ein Scrollen erfordert.
Folgende Informationen müssen auf der Bestellübersichtsseite klar und verständlich in hervorgehobener Weise abgebildet werden:
è Produktbeschreibung (Artikelbeschreibung, nicht nur die Artikelüberschrift!!!)
è Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
è Gesamtpreis mit Hinweis auf die MwSt.
è Versand- und Zusatzkosten (ggf. Zölle und weitere Steuern bei Versand ins EU-Ausland)"
ich werde nach dem Update doch noch was machen müssen?
gruß
Zacharias